Wir bringen die Energiewende voran!
100 % ÖKOSTROM
REGIONAL & FAIR
DIREKT AUS DER REGION
In nur 5 Minuten zum regionalen Bürgerstrom. Geben Sie Ihren Verbrauch in unseren Tarifrechner ein und übermitteln Sie Ihre Daten gleich online! Unser kostenloser Wechselservice übernimmt alles Weitere für Sie – z.B. die Kündigung bei Ihrem alten Anbieter. Los geht’s.
Wir sind ein regionales Energieversorgungsunternehmen von Bürgern für Bürger. Unsere Genossenschaft hat aktuell 137 Mitglieder und betreibt mehrere Anlagen zur Energiegewinnung aus Sonne und Wind. Jedes Mitglied ist gleichzeitig Miteigentümer des Unternehmens. Mitglieder können mitgestalten und vom wirtschaftlichen Erfolg profitieren. Man kann sich rein finanziell beteiligten, einige Mitglieder arbeiten da rüber hinaus ehrenamtlich in der Geschäftsführung und im Vorstand. Die Einlagen und Gewinne des Unternehmens werden in neue Anlagen investiert. Aus den Überschüssen erhalten die Mitglieder einmal jährlich eine Ausschüttung. Der produzierte Strom wird noch zum großen Teil in das öffentliche Stromnetz eingespeist.
Wir brechen die Macht der Großkonzerne und stellen unseren Strom selbst her. 100% Ökostrom aus der Region für die Region. Unsere Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energie befinden sich in Weimar, Rittersdorf, Hopfgarten und Eckartsberga. Jeder kann mitmachen. Werden Sie Teil unserer Genossenschaft. Schon mit 500 € werden Sie zum Miteigentümer unseres genossenschaftlichen Energieunternehmens. Ihr Engagement wird mit einer jährlichen Gewinnbeteiligung belohnt. Viele Mitglieder der Genossenschaft nutzen den regionalen Ökostrom aus unseren Kraftwerken indem Sie Ihren Haushaltsstrom über unser Stromprodukt „Thüringer Landstrom“.
Die Energiegenossenschaft Ilmtal eG betreibt ihre Sonnen- und Windkraftanlagen an sieben Standorten in Weimar und Weimarer Land. Damit versorgen wir schon über 600 Haushalte mit regionalem Ökostrom!
Vieles bleibt gleich, manches ist anders, wenn zu einem regionalen Stromanbieter gewechselt wird. Wir haben die häufigsten Fragen für Sie zusammengestellt.
Der Name ist Programm! Zusammen mit den Bürgerinnen und Bürgern, Vereine, Unternehmen, Gemeinden, Städten und Landkreisen des Ilmtals, wollen wir umweltfreundliche und bezahlbare Energie erzeugen und nutzen. Als Genossenschaft bündeln wir Wissen und Kapital um die Entwicklung, Realisierung und den Betrieb von Projekten für eine möglichst sichere, regionale, nachhaltige und preisgünstige Versorgung mit Energie zu ermöglichen. Entstehende Gewinne werden als Dividende an die Mitglieder ausgeschüttet.
Ums Ganze!
Erneuerbare Energien sind alternativlos, denn alle anderen Energieträger sind endlich, klimaschädlich oder unberechenbar! Eine nachhaltige Energieversorgung basiert daher logisch zwingend auf Sonne, Wind, Biomasse, intelligenten Speichern und Power to X-Technologien. Damit dieses große Ziel erreicht wird, muss lokal gehandelt werden. Gemeinsam mit den Thüringer Bürgern arbeiten wir daher am regionalen Umstieg mit sauberer, sicherer und preisstabiler Energieerzeugung und bündeln unsere Mittel und Kräfte bei der Energieversorgung mit weiteren „Thüringer Landstromern“.
Unsere Kinder und die nachfolgenden Generationen haben eine lebenswerte Welt verdient.
Durch regionale Bürgerbeteiligung! Wenn jede Region selbst die Versorgung von erneuerbaren Energien in die Hand nimmt, steigt so der Gesamtanteil erneuerbarer Energien in Deutschland.
Die Energiewende, die Einhaltung der „Paris-Ziele“ und die konsequente Umsetzung der Klimaschutzziele stellen Bürger, Kommunen und Länder vor große Herausforderungen und bieten gleichzeitig große Chancen für regionale Wertschöpfung und Beteiligung. Denn durch die Ablösung fossiler und atomarer Energiequellen durch erneuerbare Energieträger, verzichten wir nicht nur auf klimaschädliche Emissionen und unberechenbare Gefahren, sondern verabschieden uns gleichzeitig von der Abhängigkeit gegenüber immer teurer werdenden, da endlichen Energiequellen.
Die Energiegenossenschaft Ilmtal eG bietet die Möglichkeit, sich finanziell und persönlich bei der Entwicklung, Realisierung und dem Betrieb unserer Projekte einzubringen. Das investierte Geld bleibt in der Region und die Mitglieder der Genossenschaft können nachvollziehen, was mit dem eingesetzten Kapital passiert.
Die Energiegenossenschaft Ilmtal eG finanziert sich durch die Einlagen der Mitglieder und durch entstandene Gewinne.
Nein, auch Minderjährige können Genossenschaftsmitglied werden. Allerdings bedarf dies der Zustimmung des Erziehungsberechtigten. Wenn sie für Ihr Kind Genossenschaftsanteile erwerben wollen, dann tragen Sie einfach den Namen Ihres Kindes in das Beitrittsformular ein und schreiben Sie den Namen des Kontoinhabers dazu. Unterschreiben muss ein Erziehungsberechtigter. Sobald das Kind das 18. Lebensjahr erreicht hat, gehört der auf ihren/seinen Namen eingetragene Anteil und somit das Stimmenrecht ihr/ihm.
Genossenschaftsanteile können weitervererbt werden.
§9 Absatz 1 unserer Satzung regelt eine Kündigung ganz klar:
„Die Kündigungsfrist beträgt 5 Jahre auf das Ende eines Geschäftsjahres. Sie verkürzt sich nach jedem vollendeten Jahr der Mitgliedschaft jeweils um ein Jahr. Sie beträgt jedoch mindestens zwei Jahre.“
Die Auszahlung der Anteile erfolgt dann innerhalb von sechs Monaten nach dem Ausscheiden aus der Genossenschaft. Eine Übertragung von Anteilen auf andere Mitglieder ist jederzeit möglich.
Das Erneuerbare-Energien-Gesetzt garantiert eine Vergütung für 20 Jahre, somit handelt es sich um eine sehr sichere Geldanlage.
Zudem wandeln Photovoltaikanlagen emissionsfrei Sonnenlicht in Strom um. Die Sonne ist für den Menschen unbegrenzt vorhanden und scheint kostenlos. In Deutschland ist der allgemeine Spitzenstromverbrauch mittags, dann wenn die Sonne am intensivsten scheint!
Wir investieren außerdem in Windkraftprojekte und unterstützen aktiv die Elektromobilität.
Die Gesellschaftsform der Genossenschaft (eG) ist für Zwecke der regionalen und bürgerlichen Energiegewinnung prädestiniert. Eine Genossenschaft ist basisdemokratisch organisiert, dabei stehen die Interessen der Mitglieder im Mittelpunkt. Im Gegensatz zu Aktiengesellschaften haben Mitglieder von Genossenschaften genau eine Stimme, unabhängig von der Höhe der Beteiligungen.
Zusätzlich unterliegt eine Genossenschaft durch ihren Prüfungsverband (in unserem Fall der DEGP e.V. (Deutsch-Europäischer Genossenschafts- und Prüfungsverband e.V.) einer genauen wirtschaftlichen und rechtlichen Prüfung. Dadurch ist die Insolvenzrate von Genossenschaften bei unter einem Prozent und somit äußerst gering.
Die Energiegenossenschaft Ilmtal eG ist ein beim Registergericht eingetragenes Unternehmen und gewerbesteuerpflichtig. Eine Genossenschaft besteht aus dem Vorstand, dem Aufsichtsrat und der Generalversammlung.
In der Generalversammlung haben die Mitglieder alle das gleiche Stimmrecht. Der Aufsichtsrat wird bei der Generalversammlung durch die Mitglieder bestimmt, dieser wählt den Vorstand.
Die Generalversammlung gilt als das oberste Willensbildungsorgan, bei der jedes Mitglied eine Stimme hat. Die Generalversammlung hat unter anderem folgende Aufgaben: Änderung der Satzung, Genehmigung des Jahresabschlusses und der Verteilung von Gewinn und Verlusten, Amtsenthebung von Mitgliedern des Vorstandes und des Aufsichtsrates.
Der Aufsichtsrat besteht aus Mitgliedern der Genossenschaft, welche aber nicht gleichzeitig dem Vorstand angehören dürfen. Der Aufsichtsrat wird von der Generalversammlung gewählt. Zu den Aufgaben des Aufsichtsrates gehören die Überwachung der Geschäftsführung des Vorstandes. Er führt Kontrollen und Revisionen durch und ist für die Berichterstattung bei der Generalversammlung zuständig.
Der Vorstand wird vom Aufsichtsrat bestellt und abberufen. Er übernimmt die Leitung der Genossenschaft nach außen und die Geschäftsführung nach innen.
Wenn Sie die Energiegenossenschaft Ilmtal eG aktiv unterstützen möchten, dann werden Sie Mitglied. Der Mindestbeitrag beträgt 500 Euro.
Als Mitglied der Energiegenossenschaft Ilmtal eG beteiligen Sie sich an einer nachhaltigen, ökologischen und sozialen Energieversorgung. Sie haben bei der Generalversammlung – dem höchsten Organ der Genossenschaft - eine Stimme und gestalten dadurch das Handeln und Wirken der Genossenschaft aktiv mit.
In den letzten Jahren wurden jährlich 3% oder 4% Ausschüttung von der Generalversammlung beschlossen. Der Vorstand formuliert einen Vorschlag zur Gewinnverwendung – das letzte Wort hat aber stets die Generalversammlung.
Ja, wie natürliche Personen können auch juristische Personen, also Vereine, Unternehmen und in unserem Fall sogar Gemeinden und Gebietskörperschaften Mitglieder der Energiegenossenschaft Ilmtal eG werden. Die erworbenen Anteile und damit entstandenen Rechte werden durch einen Vertreter wahrgenommen.
Ja, wenn Ihr Vertrag bei dem bisherigen Versorger innerhalb der nächsten 12 Monate ausläuft, dann können Sie schon heute den Wechselauftrag erteilen. Dafür können Sie einfach unseren
nutzen. Sie werden dann ab dem nächstmöglichen Termin mit Bürgerstrom beliefert und erhalten eine Mitteilung über das genaue Datum.Der Kauf von Genossenschaftsanteilen kann steuerlich nicht geltend gemacht werden. Dividenden, bzw. Verzinsungen sind in die Steuererklärung mit aufzunehmen. Verlustzuweisungen sind ausgeschlossen.
Einkünfte aus einer Beteiligung an einer Genossenschaft durch Dividenden oder Zinsen sind als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu versteuern (gemäß § 20 des EstG).
Sofern die Genossenschaft diese an die Mitglieder auszahlt, ist die Genossenschaft zum Einbehalt der Kapitalertragssteuer (25% zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag) verpflichtet. Seit dem 01.01.2012 entfällt der Einbehalt, wenn das Mitglied der Genossenschaft rechtzeitig eine Nichtveranlagungsbescheinigung oder einen Freistellungsauftrag in ausreichender Höhe vorlegt. Der Sparer-Pauschbetrag beträgt für Ledige 801 € und für zusammenveranlagte Ehegatten 1.602 €.
Mitglieder die kirchensteuerpflichtig sind, können die Genossenschaft beauftragen, die Kirchensteuer ebenfalls einzubehalten und abzuführen. Anderenfalls ist die Abgeltungssteuer in der eigenen Steuererklärung anzugeben, um die Höhe der Kirchensteuer veranlagen zu lassen.
Bei Verlusten der Energiegenossenschaft Ilmtal eG wird zunächst auf gebildete Pflichtrücklagen aus dem Gewinn zurückgegriffen. Sollten diese Rücklagen nicht ausreichen, können nach Vereinbarung mit der Generalversammlung, Geschäftsanteile der Mitglieder verwendet werden. Eine über die Geschäftsanteile hinausgehende Nachschusspflicht für Mitglieder gibt es nicht. Maximal haftet jedes Mitglied, mit der von ihm als Geschäftsanteil eingebrachten Summe.
Nein! In der Satzung ist die Nachschusspflicht für Mitglieder ausgeschlossen. Mitglieder haften also maximal in Höhe der Geschäftsanteile.
Die wichtigsten Dokumente auf einen Blick.
Haben Sie Fragen oder Anmerkungen? Dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf!
Nur im Verbund können wir wirklich etwas bewegen. Daher beteiligen wir uns in vielen regionalen und überregionalen Vereinen und Genossenschaften. Für einige unserer Projekte haben wir das 1000-Dächer-Programm der Thüringer Aufbaubank in Anspruch genommen. Das Nachfolgeförderprogramm finden Sie unter SolarInvest.